Bundesregierung fördert Investition in mobile Luftreiniger
Übersicht der bestehenden Förderprogramme
Stand: 07.04.2021
Gute Nachrichten angesichts sich erneut verschärfender Corona-Maßnahmen:
Durch die Überarbeitung der „Überbrückungshilfe III“ wurde die Anschaffungs- und Fixkosten von ETS-Raumluftreinigern zu den Förderfähigen Kosten hinzugefügt. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe aller Branchen Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder ein durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% in diesem Zeitraum.
Mit dieser staatlichen Förderung kostet das Modell AP-90
• bei 90 % Fixkosten Erstattung: 247,90€ (zzgl. MwSt.)
• bei 60 % Fixkosten Erstattung: 991,60€ (zzgl.MwSt.)
• bei 40 % Fixkosten Erstattung: 1487,40€ (zzgl. MwSt.)
Folgende monatlichen Fixkosten werden erstattet:
• 60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
• 40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 30% und unter 50%
• Vergleichszeitraum: Leistungsmonat zum Vorjahresmonat.